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Rezensionen juristischer Literatur

Münchener Kommentar zur ZPO, Band 3: Der ZPO-Experte in Neuauflage

Münchener Kommentar Zivilprozessordnung, Bd. 3, 6. Auflage, C.H.Beck

 

Eine Rezension zu:

Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung: ZPO, Band 3: §§ 946-1117, EGZPO, GVG, EGGVG, UKlaG, Internationales und Europäisches Zivilprozessrecht | 5. Auflage, 2017 | Buch (Cover)

 Wolfgang Krüger/Thomas Rauscher (Hrsg.)

 Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung

Bd. 3: §§ 946 – 1120 ZPO

EGZPO – GVG – EGGVG – UKlaG – IZPR – EuZPR

Der Großkommentar zur ZPO

Kommentar

 6. Auflage

 München: C.H.Beck, 2022, Buch. LV, 2876 S., In Leinen, 359,00 Euro

– nur als Gesamtwerk beziehbar –

 ISBN 978-3-406-74523-2

 Band 1: §§ 1-354, 978-3-406-68571-2

www.beck-shop.de

Der Münchener Kommentar zur ZPO ist nicht lediglich ein Erläuterungswerk im herkömmlichen Sinne. Ziel dieser herausragenden Kommentierung mit prominenter Kommentatorenliste ist es, die rechtlichen Zusammenhänge der einzelnen Normen mit dem Ziel der Durchsetzung des materiellen Rechts aufzuzeigen.

Jeder Zivilprozess dient dem Ziel materielle Ansprüche durchzusetzen. Im Vordergrund der auf drei Bände ausgelegten Kommentierung steht die Entwicklung realitätsnaher Lösungsvorschläge und praktikabler Entscheidungshilfen. Es ist das erklärte Ziel dieses Kommentars dem Leser umfassende Sicherheit in der forensischen Praxis zu vermitteln. Infolgedessen wird auf alle für die Praxis wichtigen Streitfragen und Zweifelsfragen vertieft eingegangen. Es handelt sich um einen Kommentar zur Lösung auch sehr schwieriger Problemstellungen, von denen es im Bereich der Normen, die im dritten Band kommentiert werden, zahlreiche gibt. Mit der Vorlage diesen Bandes ist die 6. Auflage abgeschlossen und kann als Gesamtwerk bezogen werden.

Die Vorteile dieser Kommentierung liegen in einer präzise Auswertung und Zusammenfassung der neuesten Rechtsprechung für Wissenschaft und Praxis und in einer exakten Information über die wesentliche Literatur zur Zivilprozessordnung. Die Darstellung ist sehr übersichtlich und – nebenbei bemerkt – vorzüglich lesbar, auch vom Drucksatz her.

Mit der in diesem Jahr begonnenen 6. Auflage wird die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert. Es liegt auf der Hand, dass dabei die neue Literatur und Rechtsprechung seit der Vorauflage ausführlich eingearbeitet wurde, wobei auch europarechtliche Literatur herangezogen wird, insbesondere bei den Erläuterungen der Normen des Europäischen Zivilrechts. An passenden Stellen erfolgen auch rechtsvergleichende Argumentationen, die aufgrund der europarechtlichen Zusammenhänge auch naheliegen.

Mit Band 3 ist die Aktualisierung der Reihe des Münchener Kommentars zur Zivilprozessordnung in 6. Auflage erfolgreich abgeschlossen. In allen drei Bänden werden neue Rechtsprechung und Literatur sowie die aktuelle Gesetzgebung wie gewohnt ausführlich und umfassend dargestellt.
In der 6. Auflage wird die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert. Die Kommentierung hat den Stand von Augustr 2021. 
Im EU-ZPR sind die neuen §§ 1118–1120 ZPO (8. Abschnitt. Beweis der Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden nach der VO (EU) 2016/1191) ausführlich dargestellt. Die ab 1.7.2022 geltenden Änderungen im EU-Zustellungs- und Beweisaufnahmerecht sind bereits kurz erläutert. Aufgrund der Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs mußte die Kommentierung des UKlaG erheblich modifiziert werden. Ein Schwerpunkt der Überarbeitung liegt bei jenen Änderungen, die das Familienverfahrensrecht betreffen, etwa aufgrund der Brüssel-IIb-VO und der Güterrechtsverordnungen. Der Brexit und dessen Auswirkungen für alle beteiligten Staaten und die EU ist eingehend berücksichtigt. Der Beitritt des UK zum Lugano-Abkommen wäre in der Tat wünschenswert, nach die Haager Instrumente fortgelten. Wie zu erwarten war, gehen die diesbezüglichen Erläuterungen auf die europarechtlichen Entwicklungen sehr detailliert ein, was auch rechtspolitische Kritik nicht ausschließt.
In einer Beilage zu diesem Band werden bereits die ab 1.12.2021 geltenden §§ 835 ff. ZPO in der Fassung des ­Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetzes – PKoFoG erläutert, wobei zu beobachten ist, dass von hier geschaffenenen, erweiterten Möglichkeiten für Schuldner intensiv Gebrauch gemacht wird.

Die 6. Auflage enthält auf rund 8.500 Seiten umfassend aktualisierte Erläuterungen zur ZPO, zum EGZPO, GVG, EGGVG, UKlaG und zum Internationalen Zivilprozessrecht. Im Detail eingearbeitet sind die Gesetzesänderungen seit der Vorauflage, die im dritten Band eine erhebliche Rolle spielen. Der dritte Band enthält nicht nur Kommentierungen des ZPO – Schiedsverfahrensrechts, sondern auch zahlreicher europarechtlicher Regelungen wie der EG-BeweisVO oder der EU-ZustellVO. Letztlich enthält dieser Band Kommentierungen zu sämtlichen Europarechtsvorschriften mit Bezug zum (grenzüberschreitenden) Zivilprozess. Der dritte Band dokumentiert geradezu die Europäisierung der nationalen Zivilprozessordnungen. Eingearbeitet sind neben den bereits genannten Materien etwa Brüssel-Ia-VO sowie die EU-KontopfändungsVO, die EG-BagatellVO sowie die EG-MahnVO.

Erfasst werden auch die Vorschriften über die justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union sowie die EGZPO, das GVG, das EGGVG sowie das UKlaG, dessen Bedeutung neben dem UWG zunehmen steigt. Kommentiert werden aber auch völkerrechtliche Verträge wie das Internationale Transportrecht oder das Haager – Zustellungsrecht. Einen weiteren Schwerpunkt stellen die bilateralen Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge. Dieser Kommentar verhilft dem Leser dazu, in diesem Labyrinth von europarechtlichen und völkerechtlichen Normen einen klaren Überblick zu behalten.

Neben der Einarbeitung der Veränderungen ist das Ziel des Kommentars natürlich weiter die dogmatische Vertiefung der aktuellen Entwicklungen. Hierzu werden die relevanten Gerichtsentscheidungen umfassend ausgewerter, analysiert und bei Bedarf auch dogmatischer Kritik unterzogen.

In allen Bereichen des je nationalen Zivilprozesses prägen europarechtliche und internationale Einflüsse die nationalen Prozessordnungen, nicht immer ohne größere oder kleinere “Verwerfungen”. Auch rechtsvergleichende Impulse prägen die Diskussion, etwa hinsichtlich der Zulassung von Gruppenklagen. Diese Entwicklungen betreffen allerdings den dritten Band in erheblicher Weise.

Alle Kommentierungen befinden sich auf einem sehr hohen Niveau. Als Beispiel können insoweit die Kommentierungen der extrem wichtigen Brüssel-Ia-VO gelten, die deutliche Abweichungen zur ZPO beinhaltet.

Es würde den Kommentierungen kaum gerecht, hier auf Details einzugehen.

Die Kommentierungen sind – allein schon optisch – sehr strukturiert, so dass der Leser die gesuchten Informationen schnell finden kann. Dem Leser wird der jeweilige Normzweck klar vermittelt, um sodann eine systematische Einordnung vorzunehmen, die zur detaillierten Erläuterung der Tatbestandsmerkmale überleitet.

Die herausragende Kommentierung bietet eine der detailreichsten Kommentierungen des internationalen und europäischen Zivilprozessrechts auf höchstem Niveau.

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