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Rezensionen juristischer Literatur

Neu abgelichtet – das Standardwerk zum Foto- und Bildrecht.

E. Wanckel, Foto – und Bildrecht, 6. Auflage, 2023, C.H.Beck

Abbildung von Wanckel | Foto- und Bildrecht | 6. Auflage | 2023 | beck-shop.de

Endress Wanckel

Foto- und Bildrecht

Einzeldarstellung

6. Auflage

München: C.H.Beck, 2023, XIV, 301 S., 75,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-77366-2

Das Standardwerk zum Foto – und Bildrechtbeantwortet auf neuestem Stand und entsprechend den Bedürfnissen der Praxis die alltäglichen Fragestellungen des Foto- und Bildrechts, die im Detail in einem verzweigten „Fallrecht“ enthalten sein können. Das Werk beschränkt sich nicht auf das Fotorecht, sondern geht auch auf Videos, Filme und andere Bildmaterialien ein.
Das Werk erläutert in nunmehr sechs Auflagen praxisnah, kompakt und kompetent alle relevanten Rechtsfragen, die sich bei der Herstellung oder Veröffentlichung von Fotos, bei Nutzungsrechtseinräumungen und anderen Verträgen zu Fotografien ergeben. Das Buch setzt die entsprechenden Schwerpunkte in den einzelnen Kapiteln bei der Bildbeschaffung, der Veröffentlichung von Fotos, den Rechtsfolgen der rechtswidrigen Herstellung oder Verbreitung von Fotos. Den im Kern lizenzrechtlichen Fragestellungen zwischen Fotografen und Verwertern. Der Anhang enthält Übersichten zur Honorargestaltung und etwa das KUrhG. In den letzten Jahren seit der Vorauflage aus dem Jahr 2017 haben sich erhebliche, gesetzliche Änderungen ergeben, nicht zuletzt aus der DSGVO.
Das Werk behandelt insbesondere das Urheber- und Persönlichkeitsrecht, vor allem das Recht am eigenen Bild sowie die Auswirkungen des Datenschutzrechts (DSGVO). Dies zeigt sich im ersten Kapitel bereits bei der Ausführungen zur „Herstellung von Personenfotos“, die grundsätzlich immer einer Einwilligung nach Art. 6 DSGVO bedürfen. Das Werk richtet sich zwar in erster Linie an Juristen, die mit diesem Bereich befasst, wendet sich aber gleichzeitig auch an Profi – und Hobbyfotografen gleichzeitig und letztlich an alle Mediengestalter. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Personenfotos, die Menschen identifizierbar machen, stets personenbezogene Daten sind, die einer Rechtfertigung bedürfen, was zu einer Güter – und Interessenabwägung führen kann, bei der die zu § 23 KUG entwickelten Kriterien wichtige Anhaltspunkte bieten. Die Darstellung ist stets sehr problembezogen und geht auf alle Detailaspekt zumindest gedrängt ein. Die Grenze zu einer Persönlichkeitsrechtsverletzung ist hier schnell überschritten, etwa bei den heute beliebten Reels, etwa wenn mal eben ein Nachbarschaftsstreit auf Video gebannt wird.  In allen Kapitel wird die aktuelle Rechtsprechung minutiös ausgewertet. Die Wertungen des Verfassungsrechts werden durchgehend thematisiert.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage stellt die Anwendung der Datenschutzgrundverordnung und speziellerer datenschutzrechtlicher Regelungen auf fotorechtliche Sachverhalte dar. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die werbliche Vereinnahmung von Personen nebst Lizenzschadenanspruch dar, ein Dauerbrenner des Fotorechts, seit es Fotos gibt. Entwickelt werden auch neue Kriterien zur Erkennbarkeit von Personen auf Bildern, etwa im Bereich §§ 22, 23 KUG. Etwa im Zusammenhang mit Kunstprojekten wie „Truth is Dead“ kommt es heute oftmals zur Nachstellung realer Personen durch Doubles – auch zu Satirezwecken – im Bereich der Fotokunst. Die Darstellung klärt, welche Rechtsriken hier bestehen und wie weit Kunst hier gehen darf.
Ein weiteres Thema sind die zahlreichen Änderungen des Urheberrechtsgesetzes, etwa beim Zitatrecht des § 51 UrhG, bei den Neuregelungen zu Reproduktionsbildern nach § 68 UrhG und hinsichtlich der massiven Änderungen bei der Bildbearbeitung nach § 24 UrhG, die sich etwa bei der Bearbeitung von Bildnissen Dritter mit KI stellen können. Wichtig sind auch die Darlegungen zum relativ neuen § 51 a UrhG betreffend die zulässige Nutzung von Karikaturen, Parodien und Pastiches. Natürlich nimmt die Nutzung digitaler Bildnisse in Sozialmedia mit Links und Frames wieder breiten Raum ein. Aber auch die Zulässsigkeit von Fotografierverboten in Hausordnungen, etwa bei Veranstaltungen oder in Museen, wird eingehend dargestellt. Dem kontrastiert wieder neue Rechtsprechung zu § 59 UrhG für den Außenbereich. Der Verfasser orientiert sich zwar am BGH, sieht dessen Urteile aber teilweise kritisch, so zum Begriff der Zeitgeschichte bei § 23 UrhG. Das Foto – und Bildnisrecht bleibt eine dynamische Querschnittsmaterie, bei der keine anwaltliche Stellungnahme ohne eine präzise Recherche der Rechtsprechung abgegeben werden kann.
Die Neuauflage bietet erneut Kommentierungen der neuesten Rechtsprechung zum Foto – und Bildnisrecht und nimmt die entscheidende Bestandsaufnahme der aktuellen Situation vor. Das Buch ist schlicht unentbehrlich!

 

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