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Rezensionen juristischer Literatur

ZVG – Handbuch

K. Stöber, ZVG – Handbuch, 10. Aufl., 2023, C.H.Beck

 

Abbildung von Stöber | ZVG-Handbuch | 10. Auflage | 2023 | Band 2 | beck-shop.de

Kurt Stöber

ZVG – Handbuch

Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen

Handbuch

10., neubearbeitete Auflage

München: C.H.Beck, 2022, 547 S., 99,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-77238-2

Das Werk ist Teil der Reihe: Handbuch der Rechtspraxis, HRP Band 2

Das für Praxis und Fortbildung unverzichtbare Handbuch, erscheint nach dem Tod von Kurt Stöber, der diesen Kommentar von der 5. bis zur 9. Auflage allein bearbeitet hat, in einer völlig überarbeiteten Fassung. Das Handbuch ist seit Jahrzehnten eingeführt und stellt den entscheidenden „Schlüssel“ zu dieser schwierigen Rechtsmaterie dar. Wie in allen Vorauflagen werden die komplexen Zusammenhänge von Grundstückssachenrecht und Zwangsvollstreckungsrecht präzise unter Auswertung der Rechtsprechung erläutert und auch neue Problembereiche gezielt angesprochen. Die Erläuterungen stammen von führenden Fachleuten auf diesem Gebiet.

Das Handbuch veranschaulicht sehr systematisch die Zusammenhänge von Grundstückssachen­recht und Zwangsvollstreckungsrecht und bietet der Praxis damit zuverlässige Orientierung in einem komplexen Rechtsgebiet. Das Werk behandelt dabei wichtige Spezial­themen, u.a. die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek, den Vollstreckungsschutz und das Anfechtungsrecht (ergänzend dazu, Stöber u.a., GBO – Verfahren und Grundstückssachenrecht, 4. Auflage, C.H.Beck, 2023).
Die Materie gilt seit Jahren als reformbedürftig, aber Reform des ZVG selbst ist bislang nicht erfolgt. Die Verfasser machen auch konkrete Reformvorschläge, etwa hinsichtlich von Änderungen beim Zustellungsvertreter, zur Verfahrensbeteiligung unbekannter Rechteinhaber, bei der Verkehrswertfestsetzung, der Auswahl des Zwangsverwalters und weiterer Bereiche. Ausgearbeitete Vorschläge liegen seit dem Jahr 2017 vor.

Das Handbuch hilft Probleme im Immobilienvollstreckungsrecht umfassend und praxisnah zu lösen, veranschaulicht die schwierige Thematik durch zahlreiche Muster, Berechnungsbeispiele und grafische Darstellungen, bietet die ideale Ergänzung zum Stöber ZVG Kommentar und stammt vom gleichen Autorenteam des Stöber ZVG Kommentars. Beide Werke beziehen sich intensiv aufeinander.

Das Handbuch wertet sämtliche seit der letzten Auflage ergangene Rechtsprechung sowie die gesamte wesentliche Literatur umfassend aus. Die Neuauflage berücksichtigt die wichtigen Gesetzesänderungen; darunter u.a. WEMoG, Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs, Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 sowie die ab 1.1.2024 geltenden Änderungen durch das MoPeG.

Wichtige Themen:

  • Zwangssicherungshypothek als Maßnahme der Immobiliarvollstreckung
  • systematische Behandlung der Forderungszwangsversteigerung
  • Zwangsverwaltung
  • Teilungsversteigerung
  • Kostenrecht der Immobiliarvollstreckung.
Es werden natürlich alle Gesetzesänderungen eingearbeitet, die auch nur mittelbar Auswirkungen auf das ZVG haben, so insbesondere durch das Kostenrechtsänderungsgesetz, das SanInsFoG und Gesetze im Bereich der Reform der ZPO sowie das WEGMoG, das erhebliche Auswirkungen auf die ZV hat. Bereits berücksichtigt werden die Änderungen des MoPEG zum 01.01.2024, dass das Personengesellschaftsrecht umfassend reformiert hat, aber auch Änderungen des GmbH-Rechts beeinhaltet.
Die 10. Auflage berücksichtigt die aktuellen Gesetzesänderungen des ZVG, wie u.a. durch das StaRUG und WEMoG. Darüber hinaus enthält das Werk wie stets die neueste Rechtsprechung zu dieser Materie. Das Handbuch enthält auch Hinweise zu Strategiefragen. Die hohe Abstraktion der gesetzlichen Regelungen wird für die Praxis konkretisiert. Es werden auf viele Aspekte de lege ferenda aufgegriffen, so die Schaffung eines digitalen Zwangsversteigerungsverfahrens. Die Autoren gehen angesichts der wirtschaftlichen Situation von steigenden Fallzahlen aus und bereiten die Praxis darauf vor.

Es gibt kein Detail zum ZVG das in diesem seit Jahrzehnten eingeführten Handbuch nicht angesprochen wird, der in der Praxis führend und schlicht unentbehrlich ist.

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