Ennuschat/Ibler/Remmert, Öffentliches Recht in Baden – Würtemberg, 2. Aufl., 2020, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Jörg Ennuschat/Martin Ibler/Barbara Remmert
Öffentliches Recht in Baden – Württemberg
Kommunalrecht – Allgemeines Polizeirecht – Öffentliches Baurecht
Zweite Auflage
München: Verlag C. H. Beck, 2020, 390 S., Euro 32,90,- inkl. MwSt.
ISBN 978-3-406-75151-6
Kompakte Übersichten in Form einer prüfungsorientierten Darstellung über das öffentliche Recht des Bundeslandes Baden – Württemberg sind derzeit selten. Zwar ist die Darstellung prüfungs- und examensorientiert, jedoch ist der Band angesichts der kompakten Information und der Aktualität der Darstellung auch für die juristische Praxis relevant. Dargestellt wird nicht das gesamte öffentliche Recht des Landes Baden – Württemberg, sondern es wird eine Auswahl nach Kernmaterien getroffen, die sich an der Examensrelevanz in beiden Examen ausrichtet. Der Stoff ist sehr strukturiert und verständlich aufbereitet. Der Text ist mit vielen Beispielen durchsetzt, die diese Materie anschaulicher machen, die vielfach für “sehr trocken” gehalten wird. Kontrollfragen erleichtern die Lernkontrolle. Die Darstellung hat den Stand von Januar 2020.
Im ersten Teil erörtert Ennuschat die Grundlagen des BW – Kommunalrechts. Es ist ein Anliegen dieser Darstellung insbesondere die vielfältigen Verflechtungen mit dem Verfassungs – und Europarecht, dem allgemeinen Verwaltungsrecht sowie dem Baurecht, dem Polizei- und Ordnungsrecht sowie dem Wirtschaftsrecht. Auch auf Besonderheiten im Verwaltungsprozessrecht wird hingewiesen. Der Leser findet hier sicher eine der interessantesten Darstellungen des Kommunalrechts von Baden – Württemberg, die das kommunale Wirtschaftsrecht und das Aufsichtsrecht intensiv einbezieht.
Ibler stellt in § 2 das Allgemeine Polizeirecht dar, wobei die Entwicklung von der Gefahrenabwehr zu umfassenderen Sicherheitskonzepten deutlich gemacht wird. Ungeachtet dessen wird die zentrale Funktion des Gefahrenbegriffs für das Polizeirecht betont, um davon ausgehend alle wesentlichen Facetten der Störerproblematik zu entfalten, die in Erörterung der Standardmaßnahmen einmünden. Intensiv erörtert wird die Problematik des Einsatz privater Sicherheitsdienste in polizeilicher oder polizeiähnlicher Funktion und erteilt einer materiellen Privatisierung der Polizei eine klare Absage. Auch dem Bereich der datenschutzrechtlichen Befugnisnormen wird eine umfangreiche Darstellung gewidmet, da sich in diesem Bereich der Sicherheitsstaat der Zukunft ankündet, dessen Steuerung eines intensiven politischen Controllings bedarf. Ebenfalles eingehend erörtert wird das polizeiliche Haftungsrecht. Für Studenten besonders lesenswert sind die Ausführungen zu den Rechtsschutzkonstellationen im Polizeirecht, die eine Übersicht über die Rechtsschutzmöglichkeiten bietet, die sehr interessant ist.
Remmert geht im dritten Teil näher auf das öffentliche Baurecht ein und erörtert in einer profunden Darstellung zunächst die staatliche Ordnung der Bodennutzung und geht in diesem Rahmen intensiv auf das Recht der Bauleitplanung ein, wobei ein deutlicher Schwerpunkt auf den materiellrechtlichen Anforderungen an Bauleitpläne liegt, wobei auch die Bezüge zu den spezifischen Rechtsschutzproblemen dargestellt werden. Da es sich hier im Kern um Bundesrecht handelt, werden die §§ 30 ff BauGB im Abschnitt über Bauvorhaben intensiv und verständlich dargestellt, allerdings auch mit Blick auf landesrechtliche Besonderheiten. Spezifisches Landesrecht findet sich im Bauordnungsrecht, das in BW im Jahr 2019 novelliert wurde. Die Darstellung hat den aktuellen Stand und bietet einen guten Überblick über das Bauordnungsrecht. Die ausgezeichnete Darstellung schließt mit einem Überblick über den Rechtsschutz in bauaufsichtlichen Streitigkeiten.
Der Band schafft Klarheit in den Kernmaterien des öffentlichen Rechts von Baden – Württemberg und ist für Studenten, Referendare und Praktiker nahezu gleichermaßen interessant. Der Band schließt zudem eine Lücke in der Literatur.