Pannen/Riedemann/Smid, StaRUG. Kommentar, Erstauflage, 2021, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Pannen/Riedemann/Smid (Hrsg.)
StaRUG
Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz
Kommentar
Erstauflage
München: C.H.Beck, 2021, Buch. Hardcover (In Leinen), XXLIII, 908 S., 139,00 Euro inkl. MwSt.
ISBN 978-3-406-76948-1
Der neue Praxiskommentar zum StaRUG bezieht sich auf die deutsche Umsetzung einer EU-Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen und bietet eine geschlossene Darstellung der Vorgaben zur Schaffung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens in Deutschland als Ergänzung der Insolvenzordnung. Die hier möglichen Maßnahmen sind einem Insolvenzverfahren vorgelagert. Diese Richtlinie ist am 14.06.2019 beschlossen worden und war binnen zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen. Dies ist durch das StaRUG geschehen. Die Erläuterungen gehen intensiv auf den Richtlinientext ein. Die Richtlinie beruht im Kern auf der Erwägung, dass das derzeitige Insolvenzrecht um eine vorinsolvenzliches Verfahren ergänzt werden muss, was in den letzten Jahren vielfach gefordert worden war. Es ist ein Gesetz, dass Unternehmen und Unternehmerinnen und Unternehmen in Notlagen Möglichkeit einer Sanierung vor der Insolvenz an die Hand gibt.
Die Konzeption des StaRUG ergänzt die bisherigen Instrumentarien des Insolvenzplanes, dem Schutzschirmverfahren und ggf. der Eigenverwaltung in der Insolvenz durch einen Restrukturierungsrahmen, der dem Schuldner ein von ihm ausgelöstes und maßgeblich gesteuertes Verfahren an die Hand gibt, mit dem erst noch Erfahrungen gemacht werden müssen. Dieser Bereich erschließt auch neue Beratungsfelder, nicht nur für Rechtsanwälte und Steuerberater.
Das nunmehr eingeführte vorinsolvenzliche Verfahren hat insbesondere zum Ziel sog. „Akkordstörer“ auszuschalten, da diese ihre Rechtsposition oftmals nutzen, um eine im Interesse der Gesamtheit der Gläubiger liegende Sanierung zu blockieren, um Sondervorteile zu erhalten, was in vielen Fällen auch gelingt. Um dies zu erreichen tritt an die Stelle des Einstimmigkeitsprinzips ein Mehrheitsprinzip, wie es prototypisch im deutschen Schuldverschreibungsgesetz enthalten ist. Das Verfahren nach der Richtlinie weicht in zahlreichen Punkten von einem regulären Insolvenzverfahren ab und setzt überdies zeitlich vor der materiellen Insolvenz an. Die Insolvenzgründe (Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung) müssen noch nicht eingetreten sein. Das Gesetz gibt dem Schuldner modular nutzbare Optionen an die Hand, die etwa bei noch nicht drohende Überschuldung in einer Sanierungsmoderation bestehen kann oder bei drohender Zahlungsfähigkeit in der Erstellung eines Restrukturierungsplanes, was ohne qualifizierte Berater kaum zu leisten sein wird. Die nächsten Jahre werden zeigen, wie diese Möglichkeiten in der Praxis aufgegriffen werden.
Der neue Kommentar geht aktuell und praxisnah auf alle sich hier stellenden Beratungsaspekte ein und enthält eine umfangreiche Darstellung der rechtlichen Entwicklung des nationalen präventiven Restrukturierungsrahmens. Er erläutert präzise die Anforderungen an Restrukturierungspläne und -konzepte unter dem StaRUG sehr praxisnah. Alle Verfahrensabläufe werden detailliert grafisch dargestellt.
Die neue Kommentierung geht auf die auslösenden Voraussetzungen und die nunmehr geschaffenenen Möglichkeiten sehr strukturiert ein. Die Erläuterungen setzen klare Schwerpunkte, insbesondere bei dem Restrukturierungsplan und den Restrukturierungs- und Satabilisierungsinstrumenten. Es ist das Ziel solcher präventiver Restrukturierungsmaßnahmen es gar nicht erst zu einer – meist schädlichen – Insolvenz kommen zu lassen. Im Zentrum stehen die einzelnen Restrukturierungsmaßnahmen finanzieller Art, die oftmals das Ergebnis langer Verhandlungen sind und nach der Richtlinie eine Eigenverwaltung voraussetzen. Ergebnis dieses Verfahrens soll idealerweise ein von der betroffenen Gläubigergruppe mit Mehrheitsbeschluss angenommener und vom Gericht bestätigter Restrukturierungsplan sein. Dies verhindert auch die Notwendigkeit einer Verlagerung des Sitzes in Länder mit einer günstigeren Rechtsordnung, was für kleine bis mittlere Unternehmen kaum zu leisten ist. Es liegt auf der Hand, dass die Verhandlung solcher Maßnahmen ein erhebliches Maß an Diplomatie verlangen. Die Konzeption dieses Gesetzes ist auf die Herstellung wirtschaftlicher Konsensergebnisse ausgelegt, die allen Seiten eine wirtschaftliche Betrachtungsweise abverlangen. Dieses Thematiken werden in diesem Kommentar eingehend erläutert, so dass auch das „Wie“ hier eingehende Berücksichtigung durch Spezialisten auf diesem Sektor erfährt.
Darüber hinaus untersucht der Kommentar auch die Auswirkungen auf das Gesellschaftsrecht, das Insolvenzrecht und insbesondere auch das Konzernrecht. Die Darstellung hat den aktuellen Stand.
Die Neuerscheinung ist besonders geeignet für Insolvenzverwalter, Sachwalter, Sanierungsberater, Berater und Vertreter von Unternehmen, Insolvenzrichter sowie Wissenschaftler. Die Kommentierung bietet eine besonders praxisgerechte Möglichkeit die neuen Vorschriften erfolgreich in der Praxis umzusetzen.