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Rezensionen juristischer Literatur

Praxiskommentar zum Streitwertkatalog Arbeitsrecht

Schäder/Weber, Praxiskommentar zum Streitwertkatalog Arbeitsrecht, 2. Aufl., 2019, AnwaltVerlag

Eine Rezension zu:

Praxiskommentar zum Streitwertkatalog Arbeitsrecht

Gerhard Schäder/Sebastian Weber

Praxiskommentar zum Streitwertkatalog Arbeitsrecht

2. Auflage

Bonn: AnwaltVerlag, 2019, 311 S., 49,00 Euro

Reihe: AnwaltKommentar

ISBN 978-3-8240-1594-8

www.anwaltverlag.de

Es gibt im Arbeitsrecht ähnlich wie im Verwaltungsrecht zwar einen Streitwertkatalog, aber die Berechnung ist oft wertungsabhängig, zumal diese Wertungsfragen von Gericht zu Gericht zumindest in Grenzfällen unterschiedlich gehandhabt werden. Maßgeblich ist derzeit der Katalog der Präsidentinnen und Präsidenten der Landarbeitsgerichte aus dem Jahr 2013 mit dem Stand der Überarbeitung aus dem Jahr 2018. Er liegt diesem Kommentar zugrunde. Dieser Katalog ist eine Orientierungsgrundlage ohne rechtliche Verbindlichkeit. Allerdings orientieren sich die Arbeitsgerichte durchgehend an diesem Katalog.

Zwar verbietet sich eine schematische Betrachtung, aber es kann sehr schnell zu Meinungsverschiedenheiten über den Streitwert kommen. Der Praxiskommentar enthält eine kritische Auseinandersetzung mit dem Streitwertkatalog auf der Basis der Entwicklung von Argumentationen, auch mit Blick auf etwaige Streitwertbeschwerden.

Das Gesetz trifft überwiegend keine konkrete Regelung zur Festsetzung des Streitwertes, so dass die Gerichte dann oft von eher pauschalen Streitwerten ausgehen. Die bisherige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist zumindest in Teilbereichen recht unterschiedlich und konkrete Streitwertfestsetzungen sind sogar oftmals innerhalb der Arbeitsgerichte oder der Landesarbeitsgerichte umstritten. Manche Bewertungsansätze sind unklar oder widersprüchlich, manche Vorschläge entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Dem Praktiker liegen bislang kaum gründliche und kritische Ausführungen dazu vor, welche Bewertungsansätze auf welchen rationalen Argumenten beruhen.

Der „Praxiskommentar zum Streitwertkatalog Arbeitsrecht” ist der erste und einzige Kommentar, der den Streitwertkatalog einer gründlichen, praxisnahen und kritischen Prüfung auf der Basis von Argumenten unterzieht. Die Kommentierung wurde mit der zweiten Auflage umfassend aktualisiert.

Im Zentrum der Neubearbeitung stehen folgende Themen:

    • Wie die jeweiligen Streitwertvorschläge im Urteils- und Beschlussverfahren zu verstehen sind. Sämtliche Nummern des Streitwertkatalogs werden von den Autoren kommentiert und anhand zahlreicher Beispiele erläutert.
    • Welche Fälle der Katalog überhaupt vor schlägt
    • Ob die vorgeschlagenen Streitwerte dem Gesetz entsprechen. Und falls nicht, welcher konkrete Streitwert vorzuschlagen ist.
    • Welche Widersprüche sich in den Vorschlägen finden und
    • wie die Rechtsprechung die einzelnen Vorschläge aufnimmt.

Die Erläuterungen enthalten eine kritische Auseinandersetzung mit dem Streitkatalog, ausgehend von der Prämisse, dass viele Vorschläge des aktuellen Streitwertkataloges in der aktuellen Fassung nicht überzeugend sind. Die bestehenden Schwächen werden offen gelegt und münden oftmals in der Präsentation eigener Vorschläge. Die Rechtsprechung zum Streitwertkatalog wird in den Erläuterungen im Detail ausgewertet und kritisch kommentiert, soweit sie inhaltliche Auseinandersetzungen enthalten. Viele Entscheidungen und Vergleiche setzen einfach einen Streitwert fest. Bevorzugt wird abweichende Rechtsprechung in den Erläuterungen diskutiert.

Die Erläuterungen ermöglichen bei Meinungsverschiedenheiten über Streitwertfestsetzung eine rationale Argumentation der Prozessbeteiligten insbesondere für Grenzfälle, die die Gerichte vielleicht nicht immer überzeugen werden,  die es aber ermöglichen entsprechende Argumente konzentriert und ohne hohen Zeitaufwand vorzutragen.Das Buch verhilft auch dazu entsprechende Streitwertvorschläge in Schriftsätzen zu unterbreiten und zu begründen. Bei Klagen muss ohnehin ein Streitwertvorschlag erfolgen, der entsprechend begründet werden sollte, was mit diesem Kommentar leichter geworden ist.

Der rundum gelungene Kommentar nimmt dem arbeitsrechtlich tätigen Anwalt in kritischen Fällen der Streitwertbemessung viel Arbeit ab und spart Zeit.

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