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Rezensionen juristischer Literatur

Schricker, Kommentar zum Urheberrecht

Schricker/Loewenheim (Hrsg.), Urheberrecht. Kommentar, 6. Aufl., 2020, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Schricker / Loewenheim | Urheberrecht | 6., neu bearbeitete Auflage | 2020 | UrhG, KUG (Auszug), VGG

Schricker / Loewenheim

Urheberrecht

UrhG – KUG (Auszug) –  VGG

Kommentar

6., neu bearbeitete Auflage

München: C.H.Beck, 2020. Buch. XXXVI, 3343 S. Hardcover (In Leinen), 269,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-72096-3

www.beck-shop.de

 

Der bahnbrechende Kommentar erschien erstmals im Jahr 1987 und etbablierte sich bereits damals als Standardwerk. Jede Auflage dokumentiert den aktuellen Stand des Urheberrechts mit allen aktuellen Reformen, wobei absehbare Reformen bereits einbezogen sind. Die Kommentierung ist meinungsbildend und beeinflusst auch die Rechtsprechung stark. Angesichts des Entwicklungsdrucks in diesem Bereich können Auflagen von Kommentaren zum Urheberrecht jeweils nur noch eine Bestandsaufnahme darstellen, da sich die Problemlagen täglich ändern und weiter entwickeln.

Das Werk zählt zu den renommiertesten Kommentaren seiner Art und verbindet wissenschaftliche Tiefe mit Prägnanz und einem sehr hohen Praxisnutzen. Die Neuauflage widmet sich in zentralen Schwerpunkten besonders den Urheberrechtsproblemen im Bereich der digitalen Verwertung von Werken und anderen urheberrechtlich geschützten Bereichen.

Die Kommentierung beschränkt sich nicht auf das UrhG, sondern erläutert auch angrenzende Bereiche wie das Europarecht, das Steuerrecht, das Verlagsgesetz und das Kunsturhebergesetz sowie weitere urheberrechtliche Regelungen, auch solchen, die im Untertitel nicht genannt sind.

Die Kommentatoren haben die Erläuterungen umfassend erneuert und auf den Stand des Frühjahres 2020 gebracht. Die Umwälzungen der letzten Jahre im Urheberrecht haben eine Neuauflage dringend erforderlich gemacht.

Die 6. Auflage verarbeitet zunächst etliche Gesetzesänderungen seit der Vorauflage, so etwa:

  • die Reform des UrhG durch das Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung,
  • das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG), beruhend auf einer EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Verwertungsrechten, mit praktisch sehr hoher Bedeutung
  • das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG), das neue Wissensschaftsschranken geschaffen hat
  • das Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung,
  • die EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL),
  • die geplante Reform des Abmahnwesens durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs.

Allerdings wird das Urheberrecht äußerst intensiv durch die Rechtsprechung geprägt. Die Rechtsprechung des EuGH, des BGH und der Oberlandesgerichte wird im Detail ausgewertet und auf die aktuellen Entwicklungstendenzen im Urheberrecht bezogen. Es liegt auf der Hand, dass die Weiterentwicklung des Werkbegriffes durch den EuGH eingehend thematisiert wird. Auch die wichtige Entscheidung „Metall auf Metall“ wird im Rahmen der Erläuterung des § 24 UrhG eingehend analysiert, weil dieses Urteil das Institut der freien Benutzung in seiner derzeitigen Form nahezu obsolet hat werden lassen. Eine Neuregelung ist unausweichlich, wie unter § 24, Rn. 35 näher ausgeführt wird, wobei auch auf die Problematik der Doppelschöpfung eingegangen wird.

Um den Umfang aufrecht zu erhalten, wurden Kürzungen bei den Literaturverzeichnungen vor den zentralen Vorschriften vorgenommen werden, die aber keinen Nachteil darstellen.

Eingegangen wird auch auf aktuelle Gesetzgebungsprojekte, die noch nicht abgeschlossen sind. Um den Gesamtzusammenhang in einem Bereich herzustellen, der inhaltlich immer komplexer wird, wurde die Einleitung deutlich vertieft. Sie bietet eine umfassende Übersicht über die Grundlagenfragen des Urheberrechts.

Da sich urheberrechtliche Fragen immer mehr vor internationalen Kontexten stellen, wurde der Bereich des internationalen Urheberrechts ebenfalls deutlich vertieft. Im Bereich des KUG werden die Vorschriften der §§ 22, 23, 24 und 33 – 50 KUG präzise erläutert.

Der Erläuterung des VVG ist eine vorzügliche Einleitung vorangestellt, die die Entwicklung im Bereich der kollektiven Rechtswahrnehmung bis zum VGG nachzeichnet und vor europarechtlichem Hintergrund mit seinem Systemwechsel verständlich macht.

Einbezogen werden insbesondere auch grenzüberschreitende Entwicklungen, so dass das Europäische und Internationale Urheberrecht mit kollisionsrechtlichen Normen eingehend kommentiert werden, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der internationalen Vertragspraxis im Urheberrecht. Die Kommentierung ist vorbildlich und geht an geeigneten Stellen auch intensiv auf die Vertragspraxis ein.

Der deutlichste Input in das Urheberrecht kommt seit einer Reihe von Jahren aus dem Europarecht, dessen Einflüsse sich wie ein roter Faden durch die Kommentierung ziehen, da immer wieder auf den Text der einschlägigen Richtlinien zurück gegriffen werden muss, da sich die Regelungen nicht immer harmonisch zusammen fügen.  Einbezogen wird auch die Marrakesch-RL 2017/1564/EU, deren Umsetzung in den §§ 45 a – 45 d UrhG die Rechte des Zugangs zu urheberrechtlich geschützten Werken für blinde und sehbehinderte Menschen reguliert. Berücksichtigt wird selbstredend auch die Portabilitäts-VO v. 14.06.2017, die ab dem 20.03.2018 Anwendung findet und den unionsweiten Zugriff auf digitale Inhalte regelt.

Es liegt auf der Hand, dass auch bereits die neue Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt aus dem Jahr 2019 Eingang in die Erläuterungen gefunden hat, da hier erhebliche Anwendungsprobleme zu erwarten sind. Die Auslegungsprobleme werden geprägt durch Neuentwicklungen, besonders im Bereich Cloud-Computing, künstliche Intelligenz, 3D-Druckern und der Entwicklung eines Internets, dass mehr und mehr von einer begrenzten Anzahl von Global – Playern geprägt wird. Hier bestehen auch zahlreiche Verbindungslinien zum Datenschutzrecht, besonders bei Big-Data.

Alle wichtigen Gesichtspunkte des Urheberrechts in den elektronischen Medien werden umfassend, aktuell und mit technischem Verständnis dargestellt, wobei die technischen Fragestellungen auch erklärt werden.

Die Neuauflage setzt sich mit allen relevanten Reformen und Tendenzen auseinander, speziell im Bereich der elektronischen Medien, verfasst von ausgewiesenen Praxis-Experten.

Es gibt praktisch kein aktuelles urheberrechtliches Problem, das in dieser bahnbrechenden Kommentierung nicht behandelt wird, von Print bis Multimedia. Die Kommentierungen enthalten viele – auch graphische – Beispiele und Praxishinweise.

Dieser perfekte Kommentar richtet sich an Anwälte, Syndikusanwälte und Verbandsjuristen, Richter und Hochschullehrer.

Wer urheberrechtlicher Probleme welche Art und Weise auch immer zu klären hat, wird in diesem seit Jahrzehnten eingeführten Kommentar die entscheidenden Lösungsmodelle finden.

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