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Rezensionen juristischer Literatur

Schuldrechtsreform 2022 im Überblick

Gerhard Ring, Schuldrechtsreform 2022, Erstauflage, AnwaltVerlag, 2022

Schuldrechtsreform 2022

Gerhard Ring

Schuldrechtsreform 2022

Sachmangelbegriff – digitale Inhalte – Verbraucherverträge

Erstauflage

Bonn: AnwaltVerlag, 2022, 248 S., 39,00 inkl. MwSt.

ISBN 978-3-8240-1696-9

www.anwaltverlag.de

Immer mehr Gesetzesvorschriften betreffen die immer diigitaler werdende Informationsgesellschaft, besonders aber den Handel mit digitalen Gütern. Nicht zuletzt aufgrund europarechtlicher Vorgaben wurde das Schuldrecht im BGB umfassend geändert und zwar beruhend auf vier Gesetzen, die teilweise bereits zum 1.10.21 in Kraft getreten sind, die aber teilweise erst noch im Verlauf des Jahres 2022 in Kraft treten werden und erhebliche Modifikationen des Schuldrechts beeinhalten, mit teilweise noch nicht  völlig absehbaren Konsequenzen.

Es handelt sich dabei um folgende vier Gesetze:

  • das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags („Warenkaufrichtlinie“) vom 25.06.2021, (BGBl. 2021, 2133) in Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/771, in Kraft seit dem 01.01.2022, mit einer Neufassung des § 434 BGB und der Neueinführung der §§ 475 b – 475 e BGB u.a. betreffend den Sachmangel an einer Ware mit digitalen Elementen. Die Abgrenzung – gerade bei Mischformen – zu den Verträgen über digitale Produkte wird nicht immer einfach sein. Das Gesetz hat mit § 327 a Abs.1 BGB auch einen sog. Paketvertrag geschaffen, der einerseits rein digitale Produkte betrifft, andererseits aber auch Verträge über Sachen mit digitalen Elementen (§ 327a Abs. 2 BGB), mit einer Anwendung der §§ 327 ff. BGB.
  • das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen vom 25.06.2021 (BGBl. 2021, 2123) in Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/770, in Kraft seit dem 01.01.2022, betreffend die Einführung des neuen Titel 2a mit den §§ 327 – 327 u BGB über Verträge mit digitalen Produkten und Änderungen u.a. der § 516 a, 548 a, 578 b BGB. Nach der gesetzlichen Konzeption sollte mit den Änderungen zwar kein neuer Vertragstyp geschaffen werden, so dass der Rückgriff auf allgemeine Regelungen des Schuldrechts erforderlich werden kann, wenn es um Verbraucherverträge geht. Für den B2B-Bereich sind bis auf Regressfragen in §§ 327t, u BGB keine spezifischen Regelungen geschaffen worden. Auch die Reichweite der neuen Update-Verpflichtung (Aktualisierungspflicht des Unternehmers) in § 327f BGB kann unter dem Aspekt der Nichterfüllung einen Produktmangel i.S.d. § 327d Abs. 3 Nr. 5 BGB begründen.
  • das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 10.08.2021 (BGBl. 2021, 3483) in Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/2161 mit Einführung/Änderung der §§ 312 – 312 l BGB, Art. 246 a – 246 e EGBGB über Online-Marktplätze
  • und das Gesetz für faire Verbraucherverträge v. 10.8.2021 (BGBl. 2021, 3433), das u.a. einen neuen § 7a in das UWG eingefügt sowie Änderungen im AGB-Recht in § 309 BGB und auf autonomen Überlegungen des deutschen Gesetzgebers beruht.

Es handelt sich bei diesen Reformen um die umfangreichsten Änderungen im Vertragsrecht seit der Schuldrechtsreform 2001, sozusagen im Sinne einer „Schuldrechtsreform für die Epoche der Digitalisierung“. Die neuen Vorschriften werfen – wie zuvor ein wenig angesprochen, zahlreiche Auslegungsfragen auf, deren Klärung Zeit benötigen wird.

Neu geregelt/geändert werden u.a.:

    • Sonderbestimmungen für Waren mit digitalen Elementen
    • Garantie
    • Sachmangelbegriff/Nacherfüllung
    • Aufwendungsersatz/Regresskette
    • Rücktritt und Schadensersatz
    • Beweislast, Verjährung
    • Bezahlen mit Daten (Verbrauchervertrag)
    • Anwendungsbereich Verbraucherverträge/digitale Produkte
    • Vertragsabschlüsse am Telefon

Es war zu erwarten, dass diese Reform zu einem erheblichen Anstieg des anwaltlichen Beratungsbedarf führen würde, zumal zahlreiche AGB – Klauselwerke überarbeitet werden müssen. Die Nichtänderung der AGB führt zu erheblichen Risiken, wenn digitale Produkte oder Produkte mit digitalen Elementen vertrieben werden. Mit diesem Praxisbuch von Gerhard Ring erhält der Nutzer einen vollständigen, sehr systematischen Überblick über die erfolgten und anstehenden Veränderungen und die konkreten Auswirkungen auf die Vertragspraxis. Der Autor gibt zahlreiche Hinweise und Tipps zur Anwendung des neuen Rechts in der Praxis.

Dies sind einige Punkte, die ab Inkrafttreten der jeweiligen Reform zu beachten sind:

  • Was ist unter „digitale Dienstleistungen“ zu verstehen und welche Sonderbestimmungen gelten für Waren mit digitalen Elementen?
  • Wann ist ein digitales Produkt „bereitgestellt“?
  • Wann hat der Unternehmer bei einem digitalen Produkt eine mangelfreie Leistung erbracht; welche Anforderungen sind an die mangelfreie Leistung zu stellen?
  • Auswirkungen des neuen Sachmangelbegriffs (Nacherfüllung, Rücknahme.)
  • Wie wirken sich die Reformen auf das Widerrufsrecht aus?
  • „Kündigungsbutton“; was ist bei der Online-Kündigung zu beachten (Vertrag über Website abgeschlossen)?

Die vier Kernelemente der Reform werden in diesem Band eingehend mit den Folgen für die Vertragspraxis diskutieret und zwar, so dass der Praktiker diese Inhalte schnell umsetzen kann. Die Ausführungen gehen dabei auch auf technische Aspekte ein, da zahlreiche dieser neuen Vorschriften erst vor dem Hintergrund von technischen Kenntnissen verstanden und angewendet werden können. Kenntlich gemacht werden dabei insbesondere die Abweichungen von der bisherigen Rechtslage und die Schaffung völlig neuer Regelungen. Dabei wird auch auf Unzulänglichkeiten der neuen Regelungen hingewiesen, die Gegenstand wissenschaftlicher Kontroversen geworden sind.

Der ganz ausgezeichnete Leitfaden zu den Änderungen der Schuldrechtsreform bietet alle Informationen für den ersten Zugriff der Praxis auf diese Reform, mit allen absehbaren Auswirkungen auf die Vertragspraxis.

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