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Rezensionen juristischer Literatur

Stiftungsrecht: neu

Erich Theodor Barzen, Das neue Stiftungsrecht. Synopsen der Gesetzestexte und Begründungen, Erstauflage, ESV, 2022

 

Das neue Stiftungsrecht – Synopsen der Gesetzestexte und Begründungen

Erich Theodor Barzen

Das neue Stiftungsrecht

Synopsen der Gesetzestexte und Begründungen

Erstauflage

Berlin: ESV, 346 Seiten, 15,8 x 23,5 cm, kartoniert, 49,95 inkl. MwSt.
– auch als eBook –
ISBN 978-3-503-20675-9
Bereich: Management und Wirtschaft

 

Das neue Stiftungsrecht tritt am 01.07.2023 in Kraft und wirft seine Schatten voraus. Das neue Stiftungsregister wird erst mit weiteren Änderungen im Jahr 2026 errichtet. Das materielle Stiftungsrecht verabschiedet sich vom Föderalismus. Auf dem Weg zu Rechtsklarheit und Justiziabilität erreicht die Reform Meilensteine. Bestehende Gestaltungsmöglichkeiten werden zugänglicher. Die Einarbeitung und der Vergleich von Alt und Neu sind jedoch sehr mühsam. Verweisungsketten und lückenhafte Regelungen des Status quo erschweren die Gegenüberstellung. Dem hilft dieses Werk ab, indem es auf mehreren Ebenen Vergleichsmöglichkeiten schafft, die den Zugang zum neuen Recht erheblich erleichtern, das durch ein komplexes Regel – Ausnahme – System gekennzeichnet ist, wie sich etwa bei § 86 BGB n.F. zeigt.

Dieses Buch schafft eindeutig Zeitgewinn. Ein Blick genügt, um Aufschluss über die jeweils korrespondierende Norm zu erhalten: sowohl beim Abgleich von Alt nach Neu als auch von Neu nach Alt.

  • Alle Neuregelungen, synoptisch bisherigem Recht gegenübergestellt
  • Vergleichsstellen direkt im Blick und leicht zu finden
  • Verknüpft mit den Gesetzesbegründungen von Regierung und Rechtsausschuss.

Teil 1 widmet sich der Perspektive des alten Rechts, mit den Gesetzestexten in verschiedenen Reihenfolgen. Teil B stellt die Perspektive des neuen Rechts ebenfalls in verschiedenen Reihenfolgen dar und enthält wiederum eine „Skelett – Synopse“ zum alten und neuen Recht.

Der Teil C enthält die umfangreiche Gesetzesbegründung, die praktisch einen Kommentar darstellt, bei dem sich in der Tat die Frage stellt, ob damit eine Auslegung angeboten oder gleich verbindlich gemacht werden soll, was aber einem aktuellen Trend der Gesetzesbegründungstechnik entspricht.

Das geltende Recht wird noch auf Jahre relevant bleiben, zumal die Vorschriften über kirchliche Stiftungen der Länder nach § 88 BGB n.F. unberührt bleiben.  Die Gesetzesänderungen bieten Anlass die Satzungswerke und sonstigen Vereinbarungen von Stiftungen für zukünftige Zeiträume überprüfen zu lassen, wobei das Werk auch in dieser Hinsicht wesentliche Unterstützungen bietet. Die Anlagen enthalten die Gesetzesmaterialien.

Das Werk ist Pflichtlektüre und Arbeitshilfe für alle, die sich mit dem neuen Stiftungsrecht befassen. Die systematische Nummerierung und Querverweise erleichtern die Navigation im neuen Recht erheblich.

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