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Rezensionen juristischer Literatur

Eine Übersicht zur Praxis des Presserechts

B. Korte, Praxis des Presserechts, 2. Aufl., 2019, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

 Abbildung von Korte | Praxis des Presserechts | 2. Auflage | 2019

Benjamin Korte

Praxis des Presserechts

2. Auflage

München: C.H.Beck, 2019, 299 S., 59,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-72833-4

www.beck-shop.de

Das Werk vermittelt die Grundlagen des Presserechts übersichtlich, systematisch und sehr kompakt für die Praxis. Der Verfasser ist Vorsitzender Richter der Pressekammer am Landgericht Hamburg, das immer wieder brisante Entscheidungen in diesem Bereich zu treffen hat. Systematik ist in diesem Bereich sehr notwendig, da es sich um eine unübersichtliche Materie handelt, die von zahlreichen Rechtsnormen gekennzeichnet ist und in der es zahllose Entscheidungen deutscher Gerichte gibt, die nicht immer völlig konsistent erscheinen. Teilweise handelt es sich um eine Art “Case – Law” reinsten Wassers. Das Buch trägt sehr dazu bei durch Systematisierung Orientierung zu schaffen und nebenbei auch einen Beitrag zur Dogmatik zu leisten.

Das Werk stellt das Presserecht zwar sehr kompakt dar, enthält aber zum besseren Verständnis zahlreiche Beispiele aus der Rechtsprechung, die sehr aktuell sind und deren Lösungen durchaus kontrovers gesehen werden. Auf “Streitpotentiale” geht die Darstellung auch eingehend ein, zumal Pressekammern und Pressesenate Kritik gewohnt sind und damit umgehen können. Das Presserecht hat seit vielen Jahren einen deutlichen Bezug zu Fernsehen und Internetmedien, deren Funktionen eingehend berücksichtigt werden, so das starke medienrechtliche Bezüge vorliegen.

 Behandelt werden insbesondere Regelungsbereiche:

  • die verfassungsrechtlichen Grundlagen,
  • das Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsäußerungs- bzw. Kunst- und Wissenschafts­freiheit,
  • die zivil- und strafrechtlichen Haftungsfragen sowie
  • die potentiellen Rechtsfolgen im Verletzungsfall.

Nach einer Einführung in die verfassungsrechtlichen Grundlagen, geht der völlig zentrale § 2 auf das vielschichtige und schwierige Thema der persönlichkeitsrechtlichen Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit im Detail anhand aktueller Konstellationen ein. Es geht hier letztlich immer um Grenzziehungen im Wechselspiel mit den Grundrechten, da die Medien – und Pressefreiheit grundrechtlich geschützt ist und die Presse grundsätzlich immer über aktuelle Entwicklungen berichten kann und darf. Kritisch sind die Fälle, in denen dies nicht der Fall ist. Das Kapitel setzt ein mit den Grenzen der Bildnisberichterstattung und widmet sich in diesem Zusammenhang eingehend des einschlägigen Normen des KUG mit seinen Regeln, Ausnahmen und Unterausnahmen, die etwa anhand der Rückausnahme aus § 23 KUG näher dargestellt werden. Alle Fallkonstellationen von werblicher Vereinnahmung, Resozialisierungsinteresse mit dem “Recht auf Vergessen” in Internetsuchmaschinen über den Schutz von Minderjährigen werden systematisch diskutiert.

Der zweite Abschnitt dieses Kapitels widmet sich den Grenzen der Wortberichterstattung, die gekennzeichnet ist von den Unterschieden zwischen falscher Tatsachenbehauptung, von der Meinungsfreiheit geschützte Äußerungen, Verdachtsäußerungen, mehrdeutigen und verdeckten Äußerungen sowie der Schmähkritik als äußerster Grenze, zu denen viele Urteile, auch des BVerfG, existieren, die nicht immer einheitlich ausfallen. Zufallsergebnisse, “Ausreißer” und andere Entscheidungen sind hier denkbar. Es ist in vielen Fällen fast unmöglich eine Prognose zu stellen. Um so wichtiger ist diese Darstellung, die versucht Klarheit in einem Bereich darzustellen, der viele Überraschungen bieten kann. Es liegt auf der Hand, dass auch die Darlegungs- und Beweislast eingehend dargestellt wird. Da es sich fast immer um Abwägungen handelt, werden die Kriterien dieser Güter – und Interessenabwägung detailliert dargestellt.

§ 3 geht auf persönlichkeitsrechtliche Grenzen bei der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit ein und hier auf die Schwierigkeiten der Abwägung mit der Kunstfreiheit. In dem § 4 geht es um die Abstufungen bei den Haftungsarten, wobei der Schwerpunkt auf der eingeschränkten Verbreiter – und (Mit-) Störerhaftung liegt und insoweit maßgeblich auf Haftungsbeschränkungen bei Verbreitern, etwa bei Live – Sendungen und Interviews als Beispielen. In § 5 werden die Rechtsfolgen ausgehend vom Anspruchssystem dargestellt, mit den möglichen Folgen einer Löschung als Beseitigung, Berichtigungsansprüchen und der sehr wichtigen Gegendarstellung, jeweils mit allen wichtigen prozessualen Besonderheiten.

Das letzte Kapitel enthält Anspruchsübersichten, eine interessante Rechtsprechungsübersicht und ausgewählte Rechtsnormen.

Neben systematischen Ausführungen bietet das Werk anhand von Formulierungsvorschlägen, Grafiken und Rechtsprechungsübersichten einen starken Praxisbezug. Zahlreiche Fall- und Rechtsprechungsbeispiele veranschaulichen die diffizilen Rechtsfragen.

Das Werk hat in der 2. Auflage den Stand von Ende März 2019 und wurde umfassend aktualisiert, insbesondere vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der EGMR- und EuGH-Rechtsprechung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den komplexen Haftungsfragen, die aus der zunehmenden Nutzung digitaler und sozialer Medien erwachsen und zu denen der BGH in den vergangenen Jahren neue Ansprüche und Rechtsfolgen entwickelt hat.

Die sehr aktuelle und kompakte Darstellung bietet eine der interessantesten Übersichten über die Praxis des Presserechts.

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