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Rezensionen juristischer Literatur

Kommentar zum Jugendschutzrecht

Marc Liesching, Jugendschutzrecht. Kommentar, 6. Auflage, C.H.Beck, 2022

Abbildung von Liesching | Jugendschutzrecht | 6. Auflage | 2022 | beck-shop.de

Marc Liesching

Jugendschutzrecht

mit JuSchG, JMStV, StGB, MStV und NetzDG

Begründet von Dr. Rainer Scholz

6. Auflage

München: C.H.Beck,  2022, 1069 Seiten, 109,00 Euro inkl. MwSt.
Das Werk ist Teil der Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher

ISBN 978-3-406-76871-2

www.beck-shop.de

Das Standardwerk zum Jugendschutzrecht erläutert alle für diese Materie relevanten Normen in einem Band, vor dem Hintergrund der aktuellen Reformen der letzten Jahre. Die Modernisierung des Jugendmedienschutzrechts steht immer wieder auf der politischen Agenda. Im Jahr 2021 wurde das hochumstrittene Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vom 9. April 2021, in Kraft seit dem 1. Mai 2021, Realität. Oftmals werfen die neuen Regelungen mehr Fragen auf, als sie beantworten. Diesen Fragen geht der Kommentar intensiv nach. Im Kern geht es dabei um Vorsorgemaßnahmen auf in Deutschland erreichbaren Plattformen mit (nicht nur) nutzergenerierten Inhalten, aufgrund sich ständig verändernder Kommunikations – und Interaktionsformen von Kindern – und Jugendlichen. Im Zuge dieser Reform wurde mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz eine neue Kontrollinstanz geschaffen. Die Reform versetzt den gesetzlichen Kinder- und Jugendmedienschutz zwar ins digitale Zeitalter, stellt sich aber als noch unabgeschlossenes Projekt dar, dem weitere Reformen folgen werden, die auch in den Erläuterungen prospektiv angesprochen werden.

Der Kommentar stellt in sechster Auflage die maßgeblichen Neuregelungen des Jugendschutzrechts übersichtlich dar und arbeitet alle seit der Vorauflage ergangenen Rechtsnormen auf:

Das Werk kommentiert alle wichtigen Normen
  • zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit und zu den Verbreitungsbeschränkungen bei sogenannten jugendgefährdenden Trägermedien (JuSchG)
  • zum Jugendschutz in Rundfunk und sogenannten Tele­medien (JMStV)
  • zum Strafrecht (StGB)
  • NEU zum Medienstaatsvertrag (MStV)
  • NEU zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG).
Enthalten sind auch wichtige Materialien zum Jugendschutz, z.B. FSK-Grundsätze und Richtlinien der Medienaufsicht.

Der Kommentar zeigt in einer sehr systematischen und konzentrierten Darstellung alle wichtigen juristischen Streitpunkte auf und bietet konkrete Lösungsmöglichkeiten für den Umgang mit dem neuen Recht an, nicht zuletzt auch für Plattformbetreiber, die davon maßgeblich betroffen sind. Es geht den Erläuterungen darum, die betreffenden Rechtsnormen für die Praxis anwendbar zu machen und zwar in einer grundrechtsintensiven, verfassungskonformen Anwendung der neuen Normen.

Gründlich eingearbeitet und praxisgerecht erläutert sind alle Neuerungen seit der Vorauflage, u.a.:

  • das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas
  • Neuregelung der Abgabe alkoholischer Getränke an ­Jugendliche durch das Branntweinmonopolverwaltungs-Auflösungsgesetz
  • Änderungen der Regelungen zum Verfahren der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
  • Schutz vor Gefahren für die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen durch das Zweite Gesetz zur ­Änderung des Jugendschutzgesetzes, (Stichworte: ­Cybermobbing oder Cybergrooming).

Die Reform insbesondere des JuSchG betrifft nahezu das gesamte JuSchG und führt eine Systemänderung herbei, die viele Detailfragen aufwirft:

• Anbieterpflichten zur Implementation von Vorsorgemaßnahmen (sichere Voreinstellungen, Hilfe- und Beschwerdesysteme, Möglichkeit der Steuerung der Mediennutzung durch Eltern)
• Berücksichtigung von Kommunikations- und Kontaktrisiken, Mechanismen zur Förderung eines exzessiven Mediennutzungsverhaltens sowie ökonomischen Risiken
• Neue Kennzeichnungspflichten und -verfahren für Filme und Spiele auf Online-Plattformen
• Aus- und Umbau der BPjM zu einer „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“
• Rechtsdurchsetzung gegenüber ausländischen Anbietern.

Der Kommentar gibt einen umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtslage, einsetzend mit Kommentierung des JuSchG, das zahlreiche Verordnungsermächtigungen enthält. Dabei es um sehr praxisrelevante Fragen hinsichtlich der Anwendbarkeit und insbesondere den räumlichen Geltungsbereich des Gesetzes, die erweiterten Kennzeichnungspflichten, Kennzeichnungen bei Film und Spielprogrammen, die Anbieterpflichten bei Vorsorgemaßnahmen, die Möglichkeiten der Indizierung von Medien sowie den Aufgabenkreis der neuen Bundeszentrale.

Erläutert werden aber auch der Jugendmedienstaatsvertrag, der Medienstaatsvertrag (soweit relevant), relevante Teile des StGB und das Netzdurchsetzungsgesetz. Auf das schwierige Thema der Rechtsdurchsetzung gegenüber ausländischen Betreibern mit Sitz innerhalb und außerhalb der EU wird intensiv eingegangen, da es sich insoweit um ein Kernproblem des Jugendschutzes handelt.

Das Werk beschränkt sich nicht auf die Darstellung des neuen Rechts, sondern verschafft zugleich einen tiefen Einblick in das allgemeine Kennzeichnungs- und Indizierungsverfahren. Zudem wird das – für das gesamte JuSchG relevante – Nebenstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht in seiner ganzen Breite erläutert (Bußgeldtatbestände, -verfahren, -zumessung, Verjährung) und ein besonderer Fokus auf das Europarecht (AVMD-RL, ECRL) gelegt.

Der Kommentar richtet sich insbesondere an Gewerbetreibende und Anbieter sowie an Anwender und Entscheider in den Institutionen des Jugendmedienschutzes (insb. KJM, FSK, FSK.online, USK, USK.online, FSM und FSF), ist aber auch Jugendbehörden und Jugendministerien sowie Eltern und Erziehenden ein wertvoller Ratgeber. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Justiziarinnen und Justiziare sowie Jugendschutzbeauftragte werden in der Beratung von allgemeinen Telemedienanbietern, Anbietern von Video-Sharing-Plattformen und Betreibern sozialer Netzwerke ebenso von ihm profitieren.

Der Kommentar bietet eine sehr profunde und problemorientierte Darstellung des gesamten, aktuellen Jugendschutzrechts.

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